Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Kooperation „Schreibgeschwister“ Sabine Kremer & Uwe Ernst – im Nachfolgenden „Schreibgeschwister“ genannt - ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn diesen nicht widersprochen wird. Diese Widersprüche bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch Sabine Kremer und Uwe Ernst.
2. Mitwirkungspflichten
Soweit es für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung bzw. damit verbundene Recherchen erforderlich ist, obliegt es dem Auftraggeber, in entsprechendem Maße Einsicht in eigene Akten und Archive zu gewähren sowie ggf. erforderliche Vollmachten für die Einsicht in Archive Dritter oder öffentliche Register zu erteilen.
3. Urheberrechte
Nutzungsrechte an Werken, die von „Schreibgeschwister“ im Rahmen der Leistungserbringung geschaffen werden, liegen ausschließlich bei„Schreibgeschwister“. „Schreibgeschwister“ räumt dem Auftraggeber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht in dem Maße ein, wie es zur Erfüllung des Vertrages bzw. nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Werke z.B. in Printmedien oder dem Internet bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4. Schutzrechte Dritter, Datenschutz
Sofern der Auftraggeber „Schreibgeschwister“ zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung personenbezogene Daten, Sachen, Gegenstände, Dokumente, urheberrechtlich geschützte Werke oder Muster zur Verfügung stellt, versichert er, dass durch deren vertragsgemäße Nutzung durch „Schreibgeschwister“ keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Sollte entgegen dieser Versicherung eine Haftung gegenüber „Schreibgeschwister“ aufgrund der Verletzung solcher Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung begründet werden, stellt der Auftraggeber „Schreibgeschwister“ von der Haftung frei. Zwar arbeitet „Schreibgeschwister“ nach bestem Wissen und Gewissen, dennoch ist ein Biographieprojekt immer die Wiedergabe des subjektiven Erlebens des Menschen, der seine Biographie von„Schreibgeschwister“ erfassen lässt. Daher stellt der Auftraggeber „Schreibgeschwister“ von jedweden Forderungen, auch Dritter, frei, die durch etwaige Verletzung des Persönlichkeitsrechtes entstehen, insbesondere von Forderungen wegen übler Nachrede und Verleumdung.
„Schreibgeschwister“ sichert Diskretion im Umgang mit allen im Zuge des Biographieprojekts gewonnenen Informationen zu. „Schreibgeschwister“ arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen.
5. Haftung
In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet „Schreibgeschwister“ bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, gegenüber Unternehmern jedoch nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertraut hat und auch vertrauen durfte. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
6. Zahlungsbedingungen
Entsprechend der im Werkvertrag mit dem Auftraggeber vereinbarten Zahlungsmodalitäten stellen Sabine Kremer und Uwe Ernst ihre Leistungen und entstandenen Auslagen nach Leistungserbringung in Rechnung. Die Leistungen werden individuell vereinbart und konkret in einem zu erstellenden Kostenvoranschlag benannt. Basis ist ein kostenloses Online- Vorgespräch. Sollte ein persönliches Treffen gewünscht sein, wird eine Anreisepauschale fällig. Das Entgelt ist 10 Tage nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig.
7. Aufrechnung
Gegen Forderungen von Sabine Kremer und Uwe Ernst kann der Auftraggeber nur mit unwidersprochenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
8. Rücktritt, Ausfallkosten
Der Rücktritt ist „Schreibgeschwister“ schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Rücktritts hat der Auftraggeber für die bereits erbrachten Arbeitsleistungen Schadenersatz zu leisten.
Die Arbeitsleistungen gliedern sich in folgende Schritte:
I. Vorbereitung und Durchführung der Gespräche/Interviews
II. Ergänzende Recherche nach dem Gespräch/Interview und Transkription
III. Verfassen der Biographie / Textarbeit
Jeder Abschnitt wird als ein Drittel der Gesamtleistung betrachtet. Erfolgt der Rücktritt im 1. Drittel werden 40 Prozent des Honorars fällig, im 2. Drittel insgesamt 60 Prozent, im 3. Drittel wird der Gesamtbetrag fällig.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein durch den Rücktritt bedingter Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die gemäß Vertragsbedingungen gemachte Ausfallentschädigung.
Soweit Sabine Kremer und Uwe Ernst zum Zeitpunkt des Rücktritts Quellen und Ergebnisse recherchiert und dokumentiert haben, werden diese an den Auftraggeber herausgegeben.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
Alleiniger Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg, soweit der andere Teil Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.
Stand: 25.06.2025